Ein Gesetz ist noch nie rechtskräftig geworden!

„Das Urteil der Verfassungswächter könnte dazu führen, dass das Gesetz zum Fiskalpakt nicht rechtskräftigt werden könnte.“

Moment, das ist ja eine ganz neue Lesart der Funktionen eines Gesetzes. Es soll rechtskräftig werden? Urteile werden rechtskräftig, Gesetze treten in Kraft! Wieder mal ein Beweis dafür, dass juristische Berichterstatter keinen Plan von der Materie haben.
Aber das ist nur ein geringer und nicht wirklich weltbewegender Fauxpas. Eine Nachrichtensendung der Privatsender allerdings, hat im Brustton der Überzeugung behauptet, die Bundesregierung vertreten von Wolfgang Schäuble hätte sich auf die Präambel des Grundgesetzes berufen:

„von dem Willen beseelt,[…] in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“

Auf diese kann man sich als Rechtsgrundlage aber gar nicht berufen, vielmehr wird sich der Herr Finanzminister wahrscheinlich auf Art. 23 I GG berufen haben:

„Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die BRD bei der Entwicklung der EU mit[…]. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen.“

Genauso wurde behauptet, die Gegner des Fiskalpakts hätten sich auf Art. 20 II GG berufen:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.]“

Der eckig eingeklammerte Teil wurde im Fernsehen nicht mitzitiert, dieser wäre auch der entscheidende Grund eine Anspruchsgrundlage zu verneinen, denn schließlich hat das vom Volk gewählte Organ entschieden, mit 2/3 Mehrheit. Eigentlich haben sich die Kläger wahrscheinlich aber auf den Art. 38 I GG berufen:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“

Die Gegner leiten daraus ab, dass sie ein Recht darauf haben, dass es eine Volksvertretung mit Entscheidungsmacht gibt, der Fiskalpakt beschneidet nämlich in gewisser Weise die Budgethoheit des Bundestages, was als Beeinträchtigung des unabhängigen Abgeordneten gewertet werden kann.

Was lernen wir daraus? Nachrichten von Privatsendern sind mit Vorsicht zu genießen, naja nichts wirklich neues, aber es wird mal wieder deutlich.

Achso, das Meldegesetz ist übrigens noch nicht mal durch den Bundesrat, also keine Panik!

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